Achtzehn Monate sind kurz — üb von Anfang an mit, für die Lernerfolgskontrollen wie für die Abschlussprüfung. Zum 1. Januar 2027 löst eine bundesweit einheitliche Ausbildung die bisherigen Regelungen der Länder ab. Sie dauert in Vollzeit 18 Monate und umfasst 1.050 Stunden Unterricht sowie 1.280 Stunden praktische Ausbildung.
beezubi ist bereits auf das neue bundeseinheitliche Curriculum ausgerichtet – nicht auf eine auslaufende Landesregelung.
Pflegeschule, Praxiseinsätze und Fachbücher bleiben unverzichtbar. Wir helfen dir, dein Wissen zu festigen und in der staatlichen Prüfung sicher abzurufen.

| Prüfungsbereich | Zeitpunkt | Form | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|---|
| 1. Aufsichtsarbeit | Ende der Ausbildung | schriftlich | 120 Minuten | zusammen ein Drittel der Gesamtnote |
| 2. Aufsichtsarbeit | Ende der Ausbildung | schriftlich | 120 Minuten | zusammen ein Drittel der Gesamtnote |
| Prüfungsbereich | Zeitpunkt | Form | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|---|
| Komplexe Fallsituation | Ende der Ausbildung | mündlich | 20 bis 30 Minuten | ein Drittel der Gesamtnote |
| Prüfungsbereich | Zeitpunkt | Form | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|---|
| Vorbereitung, Fallvorstellung, Pflegemaßnahmen, Reflexionsgespräch | Ende der Ausbildung | praktisch am Menschen | insgesamt max. 120 Minuten | ein Drittel der Gesamtnote |
In beezubi übst du zu genau diesen Themen: pflegerische Grundversorgung, Beobachtung und Dokumentation, Hygiene, Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie rechtliche Grundlagen.
Seit dem Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025 ist die Ausbildung bundesweit einheitlich geregelt: 18 Monate in Vollzeit, 1.050 Stunden Unterricht und 1.280 Stunden praktische Ausbildung. Eine Zwischenprüfung gibt es nicht. In jeden der drei Prüfungsteile geht die Vornote aus den Leistungseinschätzungen mit 25 Prozent ein; die Gesamtnote ist das Mittel der drei Teile, und jeder Teil muss für sich bestanden werden. Die bundeseinheitliche Ausbildung startet zum 1. Januar 2027; bis dahin begonnene Landesausbildungen laufen nach dem jeweiligen Landesrecht zu Ende.
Rechtsstand: Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) vom 28.10.2025, Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) vom 02.06.2026. Geprüft am 24.08.2026.
beezubi orientiert sich an der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz.
So lernst du von Anfang an mit Inhalten, die auch nach dem 1. Januar 2027 gelten.
Weil jeder der drei Prüfungsteile einzeln mindestens „ausreichend" sein muss, lässt sich eine Schwäche nicht durch Stärke in einem anderen Teil ausgleichen.
Unsere App basiert auf der bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (verkündet am 9. Juni 2026, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 166).
Rahmenlehrplan ansehenDie Fragen gibt es je nach Beruf in 7 bis 16 Sprachen. Verstehst du eine auf Deutsch nicht, schaltest du sie mit einem Fingertipp um – und ebenso schnell zurück, denn geprüft wird später auf Deutsch. Diese fünf sind bei jedem Beruf dabei:
Viele beginnen erst wenige Wochen vor der Prüfung intensiv zu lernen.
Bei 18 Monaten ist dafür kaum Luft. Wer begleitend zum Unterricht lernt, geht ruhiger in die staatliche Prüfung zur Pflegefachassistenz.
Achtzehn Monate in Vollzeit, in Teilzeit bis zu sechsunddreißig Monate. Das sind 1.050 Stunden Unterricht und 1.280 Stunden praktische Ausbildung — zusammen 2.330 Stunden.
Ja, künftig. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025 gibt es erstmals eine bundeseinheitliche Ausbildung; sie startet zum 1. Januar 2027. Bis dahin begonnene Landesausbildungen laufen nach dem jeweiligen Landesrecht zu Ende. Für dich heißt das vor allem: Der Abschluss wird über Landesgrenzen hinweg anerkannt.
Drei Teile, die alle bestanden werden müssen: schriftlich zwei Aufsichtsarbeiten à 120 Minuten, mündlich eine komplexe Fallsituation von 20 bis 30 Minuten und praktisch eine Prüfung am Menschen von höchstens 120 Minuten. Die Gesamtnote ist das Mittel der drei Teile.
In vier Schritten: Vorbereitung, Fallvorstellung (höchstens 20 Minuten), Durchführung der geplanten und der situativ nötigen Pflegemaßnahmen und ein Reflexionsgespräch (ebenfalls höchstens 20 Minuten). Bewertet wird nicht nur, was du tust, sondern auch, wie du es begründest.
Nein. Stattdessen gibt es Leistungseinschätzungen während der Ausbildung — aus ihnen wird die Vornote gebildet, die in jeden der drei Prüfungsteile mit 25 Prozent eingeht. Deine Leistung im Alltag zählt also mit.
Ja, die Pflegefachassistenz ist ausdrücklich als Einstieg gedacht. Mit mittlerem Schulabschluss lässt sich die dreijährige Pflegefachausbildung um bis zu ein Jahr verkürzen. Über die Anrechnung im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle deines Bundeslandes.
Fragen zu den Kernthemen der Ausbildung — Grundpflege, Hygiene, Beobachtung und Dokumentation, Kommunikation und rechtliche Grundlagen.
Jeder der Prüfungsteile kann einmal wiederholt werden — schriftlich, mündlich und praktisch getrennt. Wiederholt wird nur, was schlechter als „ausreichend“ war; bestandene Teile bleiben bestehen. Die zuständige Behörde kann dabei eine ergänzende Ausbildung von höchstens einem Jahr vorschreiben. Den Termin für die Wiederholung legt die zuständige Landesbehörde fest.
Nein. Die Ausbildung ist bundesgesetzlich geregelt, nicht über das Berufsbildungsgesetz — eine Externenprüfung wie in den dualen Berufen gibt es hier nicht. Was es gibt: Vorqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung können auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und sie verkürzen. Darüber entscheidet die zuständige Landesbehörde.
Mündlich geprüft wird über eine komplexe Fallsituation, 20 bis 30 Minuten. Du bekommst eine praxisnahe Aufgabe, hast Vorbereitungszeit und sprichst dann mit dem Prüfungsausschuss darüber. Bewertet wird nicht nur das Ergebnis, sondern vor allem, wie du dein Vorgehen begründest. Die häufigste Fehleinschätzung: auswendig gelernte Definitionen aufsagen. Gefragt ist, dass du eine Situation einordnest und deine Entscheidung erklärst.
Im Kern ja. Die Ausbildung ist bundesgesetzlich geregelt — Struktur, Dauer und Prüfungsteile sind überall gleich. Die Länder regeln die Ausführung: welche Behörde zuständig ist, wann geprüft wird und, wo es sie gibt, die Ausgestaltung der Zwischenprüfung. Für die Inhalte, die du lernst, macht das keinen Unterschied.
Von uns nicht — und das ist Absicht. Ein PDF kann drei Dinge nicht, auf die es beim Prüfungslernen ankommt: Es merkt sich nicht, was du falsch hattest, und legt es dir nicht noch einmal vor. Es sagt dir nicht, wie du im Vergleich zur Prüfungsanforderung stehst. Und es veraltet in dem Moment, in dem sich eine Verordnung ändert. Was ein Buch besser kann: erklären. Deshalb sagen wir auf jeder Seite, dass Berufsschule und Fachbücher unverzichtbar bleiben. beezubi ist die Übung dazu, nicht der Ersatz. Probier es aus, bevor du ein Buch kaufst.
Anders als bei den Kammerberufen gibt es hier keinen Punkteschlüssel, der bundesweit einheitlich veröffentlicht wird. Die Benotung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu deinem Beruf: Jeder Prüfungsteil wird für sich benotet, und bestanden ist die Prüfung nur, wenn jeder Teil mindestens „ausreichend" ist. Ein schlechter Teil lässt sich also nicht durch einen guten ausgleichen. Wer bei dir prüft und benotet, ist die zuständige Landesbehörde gemeinsam mit deiner Schule.
Nein. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein Instrument der Kammerberufe — in den staatlich geregelten Gesundheitsberufen gibt es sie nicht. Wenn du einen Prüfungsteil nicht bestehst, wiederholst du genau diesen Teil; die bestandenen Teile behältst du. Die Prüfung insgesamt kann zweimal wiederholt werden.
Starte kostenlos und schalte alle Inhalte frei, wenn du bereit bist.
Lerne begleitend zum Unterricht, wiederhole kontinuierlich und bereite dich Schritt für Schritt auf die staatliche Prüfung vor.